Buchungsbedingungen
- Stornierungsbedingungen
- Zahlung, Fälligkeit und Zahlungsverzug
- Vertragspartner, Geschäftsbuchungen und Buchung für Dritte
- Nachbuchungen, Verlängerungen und Änderungen
- Check-in, Check-out und Zugang zur Unterkunft
- Nutzung der Unterkunft, Hausregeln, Gästezahl und Sicherheit
- Mängel, Schäden, Sonderreinigung und Vertragsverstöße
- Ersatzunterkunft, anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Stornierungsbedingungen
Für Stornierungen bis 30 Tage vor dem vereinbarten Check-in erfolgt eine vollständige Rückerstattung des bereits gezahlten Gesamtpreises.
Wird die Buchung weniger als 30 Tage vor dem Check-in-Datum vorgenommen, erhält der Gast eine vollständige Rückerstattung, wenn die Stornierung innerhalb von 24 Stunden nach der Buchung erfolgt. Nach Ablauf dieser 24 Stunden erfolgt keine Rückerstattung mehr.
Bei Buchungen am Anreisetag oder bei Buchungen, bei denen der Check-in innerhalb von 24 Stunden nach der Buchung liegt, ist eine kostenfreie Stornierung nach Buchungsbestätigung ausgeschlossen, sofern der Vermieter nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes bestätigt.
Maßgeblich für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang der Stornierungserklärung beim Vermieter.
Eine Nichtzahlung gilt nicht als Stornierung. Wird eine Buchung nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt, bleibt der Zahlungsanspruch des Vermieters bestehen, sofern der Vermieter nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes bestätigt.
Eine spätere Anreise, frühere Abreise, Nichtanreise oder geringere tatsächliche Nutzung reduziert den vereinbarten Preis nicht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Sollte unsicher sein, ob die Reise angetreten wird, empfiehlt der Vermieter den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
2. Zahlung, Fälligkeit und Zahlungsverzug
Der Gesamtpreis ist, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sofort mit Zugang der Buchungsbestätigung fällig. Die Buchung ist grundsätzlich im Voraus zu bezahlen.
Bei kurzfristigen Buchungen, Nachbuchungen oder Verlängerungen, die weniger als sieben Tage vor Anreise erfolgen, kann der Vermieter Zahlung per Echtzeitüberweisung oder einem anderen sofort verfügbaren Zahlungsmittel verlangen.
Ein Anspruch auf Übergabe der Unterkunft, Herausgabe von Schlüssel- oder Schlüsselsafe-Codes, Check-in-Daten oder sonstigen Zugangsdaten besteht erst nach vollständigem Zahlungseingang, sofern der Vermieter nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung bestätigt hat.
Zahlungen sind unter Angabe der Buchungsnummer oder Rechnungsnummer auf das vom Vermieter mitgeteilte Konto zu leisten.
Erfolgt trotz Fälligkeit kein rechtzeitiger Zahlungseingang, ist der Vermieter berechtigt, die Leistung bis zum Zahlungseingang zurückzuhalten und nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten, den Vertrag zu kündigen oder Schadensersatz zu verlangen.
Kommt der Gast oder Vertragspartner mit einer Zahlung in Verzug, schuldet er Verzugszinsen und Ersatz des Verzugsschadens nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, schuldet der Gast oder Vertragspartner Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie die gesetzliche Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB.
Der Vermieter ist berechtigt, offene Forderungen nach Eintritt des Verzugs außergerichtlich, im gerichtlichen Mahnverfahren oder gerichtlich geltend zu machen. Die hierfür erforderlichen und erstattungsfähigen Kosten der Rechtsverfolgung trägt der Gast oder Vertragspartner nach den gesetzlichen Vorschriften.
3. Vertragspartner, Geschäftsbuchungen und Buchung für Dritte
Der buchende Gast oder Vertragspartner hat bei der Buchung vollständige und zutreffende Angaben zu Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Anzahl der Gäste, Aufenthaltszeitraum und Zahlungsart zu machen.
Bucht eine Person für ein Unternehmen, einen Arbeitgeber, eine juristische Person, eine Behörde, einen Verein oder eine sonstige Organisation, versichert die buchende Person, zur Buchung berechtigt zu sein. Vertragspartner ist in diesem Fall, soweit aus Buchung, Rechnung, Firmenangabe, E-Mail-Adresse oder sonstigen Umständen ersichtlich, das angegebene Unternehmen beziehungsweise die angegebene Organisation.
Bei geschäftlichen Buchungen sind Firma, Rechtsform, Anschrift, Ansprechpartner, E-Mail-Adresse und Telefonnummer zutreffend anzugeben.
Bucht eine Person im Namen eines Dritten oder für einen Dritten, insbesondere für Mitarbeiter, Monteure, Dienstreisende oder sonstige Gäste, bleibt der buchende Vertragspartner für Zahlung, Verhalten der Gäste, Einhaltung der Hausregeln, Schäden und sonstige Pflichten aus dem Vertrag verantwortlich.
Der buchende Vertragspartner hat sicherzustellen, dass alle Gäste diese Buchungsbedingungen und die Hausregeln kennen und einhalten.
Der Vermieter ist berechtigt, bei unvollständigen, unzutreffenden oder widersprüchlichen Angaben zur Person des Vertragspartners, zur Firma, zur Anschrift oder zu den Gästen eine Klarstellung oder Berichtigung zu verlangen.
4. Nachbuchungen, Verlängerungen und Änderungen
Nachbuchungen, Verlängerungen, Änderungen des Aufenthaltszeitraums, Änderungen der Personenzahl sowie zusätzliche Leistungen sind nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich.
Nachbuchungen, Verlängerungen und Änderungen werden gesondert berechnet und sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sofort im Voraus fällig.
Telefonisch oder mündlich besprochene Änderungen, Nachbuchungen oder Verlängerungen werden durch anschließende Bestätigung per E-Mail, Buchungssystem, Rechnung oder sonstige Mitteilung des Vermieters dokumentiert.
Maßgeblich ist die tatsächlich vereinbarte und bereitgestellte Leistung. Technische Angaben im Buchungssystem, insbesondere automatisch erzeugte Kalender-, Datums- oder Formularangaben, können berichtigt werden, wenn sie die tatsächlich vereinbarte Leistung unzutreffend wiedergeben.
Eine geringere tatsächliche Nutzung, spätere Anreise, frühere Abreise oder geringere Gästezahl reduziert den vereinbarten Preis nicht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Dies gilt insbesondere bei Mindestbelegungen, Mindestpreisen, kurzfristigen Buchungen und Kulanzpreisen.
Eine Verlängerung des Aufenthalts ist nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig. Ohne Zustimmung besteht kein Anspruch auf weitere Nutzung der Unterkunft.
5. Check-in, Check-out und Zugang zur Unterkunft
Check-in und Check-out erfolgen zu den in der Buchungsbestätigung oder den Check-in-Informationen genannten Zeiten.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt Check-in ab 15 Uhr und Check-out bis 11 Uhr.
Check-in-Informationen, Schlüssel- oder Schlüsselsafe-Codes werden grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang übermittelt, sofern der Vermieter nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung bestätigt hat.
Der Gast hat die Unterkunft am Abreisetag spätestens zur vereinbarten Check-out-Zeit zu verlassen und ordnungsgemäß zurückzugeben.
Die Unterkunft ist am Abreisetag ordentlich, besenrein und mit zurückgelegten Schlüsseln beziehungsweise vereinbarungsgemäß zurückzugeben. Grobe Verschmutzungen sind zu entfernen, benutztes Geschirr ist zu reinigen, Müll ist zu entsorgen und Fenster sowie Türen sind zu schließen.
Eine verspätete Rückgabe der Unterkunft kann zu Ersatzansprüchen führen, insbesondere wenn dadurch Reinigung, Vorbereitung, Anschlussbuchungen oder sonstige Abläufe beeinträchtigt werden.
6. Nutzung der Unterkunft, Hausregeln, Gästezahl und Sicherheit
Die Unterkunft darf nur zu dem vereinbarten Beherbergungszweck und nur von den angemeldeten und bestätigten Personen genutzt werden.
Nicht gestattet sind:
- Tiere, sofern nicht ausdrücklich vorher genehmigt,
- Rauchen in der Unterkunft und im Gebäude,
- Nutzung von Straßenschuhen in der Unterkunft,
- nicht bestätigte zusätzliche oder abweichende Gäste,
- nicht genehmigte Partys, Veranstaltungen oder Zusammenkünfte mit nicht angemeldeten Personen,
- Pyrotechnik,
- offenes Feuer,
- unbeaufsichtigte Verwendung von Kerzen,
- Verwendung von elektrischen Geräten, die nicht zur Ausstattung der Unterkunft gehören, soweit es sich nicht um übliche Geräte wie Computer, Mobiltelefone, Ladegeräte, medizinisch notwendige Geräte oder vergleichbare Kleingeräte handelt,
- jede Nutzung, die über den vereinbarten Beherbergungszweck hinausgeht.
Der Vermieter kann Ausnahmen ausdrücklich gestatten. Eine Ausnahme gilt nur für den konkret bestätigten Einzelfall.
Zusätzliche, ausgetauschte oder unangemeldete Gäste sind ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.
Werden zusätzliche oder nicht angemeldete Gäste festgestellt, kann der Vermieter die Nachberechnung des vereinbarten oder üblichen Übernachtungspreises pro zusätzlicher Person und Nacht verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere wegen Mehraufwand, Reinigung, Schäden, Vertragsverletzung oder nicht möglicher Weitervermietung, bleiben vorbehalten.
Die Überlassung der Unterkunft an Dritte, Untervermietung oder Nutzung durch andere als die bestätigten Gäste ist ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht zulässig.
Die Nachtruhe von 21:00 Uhr bis 8:00 Uhr ist einzuhalten.
Während der gesamten Aufenthaltsdauer ist auf Nachbarn, andere Gäste, Anwohner und die Umgebung Rücksicht zu nehmen. Lärm, störendes Verhalten, Belästigungen, mutwillige Verschmutzungen und Beschädigungen sind zu unterlassen.
Ein geselliges Beisammensein der angemeldeten Gäste ist zulässig, solange Nachtruhe, Hausregeln, Sicherheit und Rücksichtnahme eingehalten werden.
Aus Sicherheitsgründen sind Pyrotechnik, offenes Feuer, Rauchen im Gebäude und die unbeaufsichtigte Verwendung von Kerzen verboten.
Elektrische Geräte, die nicht zur Ausstattung der Unterkunft gehören, dürfen nur verwendet werden, wenn sie technisch einwandfrei, sicher und für den üblichen Wohngebrauch geeignet sind. Ausgenommen sind übliche Kleingeräte wie Computer, Mobiltelefone, Ladegeräte, medizinisch notwendige Geräte und vergleichbare Geräte.
Der Gast hat beim Verlassen der Unterkunft Fenster zu schließen, Türen zu verriegeln, elektrische Geräte sicher zu verwenden und erkennbare Gefahren unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen.
7. Mängel, Schäden, Sonderreinigung und Vertragsverstöße
Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel, Schäden, Störungen oder sonstige Beanstandungen während des Aufenthalts unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen.
Bereits bei Anreise erkennbare Schäden oder Mängel sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen, damit sie dem Gast nicht fälschlich zugerechnet werden.
Unterbleibt eine rechtzeitige Mitteilung und kann der Vermieter deshalb keine Abhilfe schaffen, können Ansprüche des Gastes wegen des Mangels ganz oder teilweise ausgeschlossen sein, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Der Gast haftet für Schäden, Verunreinigungen, fehlende Gegenstände, Schlüsselverlust, nicht ordnungsgemäße Rückgabe der Unterkunft sowie für Vertragsverstöße durch ihn selbst oder durch die von ihm angemeldeten oder geduldeten Gäste nach den gesetzlichen Vorschriften.
Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch ist hiervon nicht umfasst.
Soweit nachfolgend Pauschalen genannt werden, handelt es sich um pauschalierten Schadensersatz beziehungsweise pauschalierten Mehraufwand. Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Bei erheblicher Verschmutzung, übermäßiger Abnutzung oder Rückgabe der Unterkunft in einem Zustand, der über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgeht, kann der Vermieter einen pauschalierten Mehraufwand von 50,00 EUR berechnen.
Bei Verstoß gegen das Rauchverbot kann der Vermieter einen pauschalierten Schadensersatz von 250,00 EUR berechnen. Dieser Betrag umfasst den typischerweise entstehenden Grundaufwand für Geruchsbeseitigung, Sonderreinigung und Beeinträchtigung der Weitervermietbarkeit. Höhere konkret nachgewiesene Schäden, insbesondere Kosten für Luftreinigung, Textilreinigung, Reparatur, Ersatz beschädigter Gegenstände oder Mietausfall, bleiben vorbehalten.
Bei Schlüsselverlust oder Verlust sonstiger Zugangsmittel trägt der Gast die erforderlichen Kosten für Ersatz, Austausch, Sperrung oder sonstige Sicherheitsmaßnahmen, soweit der Gast den Verlust zu vertreten hat.
Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen diese Buchungsbedingungen, gegen Hausregeln, gegen die Nachtruhe, gegen Sicherheitsvorschriften, gegen das Rauchverbot, gegen das Verbot nicht angemeldeter Gäste oder gegen das Verbot nicht genehmigter Partys kann der Vermieter den Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften außerordentlich kündigen.
Eine Erstattung für nicht genutzte Übernachtungen erfolgt in diesem Fall nicht, soweit der Gast den Kündigungsgrund zu vertreten hat.
Der Vermieter ist berechtigt, die sofortige Beendigung der vertragswidrigen Nutzung zu verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
8. Mitteilungen, Ersatzunterkunft, anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Gast oder Vertragspartner ist verpflichtet, bei der Buchung eine zutreffende E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Anschrift anzugeben und diese während des Zeitraums von Buchung bis Abreise erreichbar zu halten.
Mitteilungen des Vermieters, insbesondere Buchungsbestätigungen, Zahlungsaufforderungen, Rechnungen, Mahnungen, Check-in-Informationen, Hinweise zu Nachbuchungen und Vertragsänderungen, erfolgen an die vom Gast oder Vertragspartner angegebene E-Mail-Adresse oder Telefonnummer.
Der Gast oder Vertragspartner hat sicherzustellen, dass E-Mails des Vermieters empfangen werden können und nicht durch fehlerhafte Angaben, überfüllte Postfächer, Spamfilter oder technische Einstellungen unbeachtet bleiben.
Änderungen von Kontaktdaten sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
Bei unvorhersehbaren und unabwendbaren Umständen, deren Auswirkungen mit zumutbaren Mitteln nicht rechtzeitig behoben werden können, behält sich der Vermieter das Recht vor, dem Gast eine zumutbare Ersatzunterkunft anzubieten.
Dies gilt insbesondere bei erheblichen technischen Defekten, Wasserschäden, Brandschäden, behördlichen Maßnahmen, höherer Gewalt oder sonstigen Umständen, die eine sichere oder vertragsgemäße Nutzung der gebuchten Unterkunft unmöglich machen.
Ist keine zumutbare Ersatzunterkunft verfügbar, gelten die gesetzlichen Rechte der Parteien.
Es gilt deutsches Recht.
Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Vermieters beziehungsweise das für den Sitz des Vermieters zuständige Gericht.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Stand 25.6.2026